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Selbst­bestimmt.

Welchen Geschichten erlauben Sie, 
ihr Leben zu bestimmen?

Ich bin Psychotherapeutin mit der Fachrichtung systemische Familientherapie.

Eine Einheit Psychotherapie oder Beratung von 50 Minuten kostet 90€.

Für einen Zuschuss der Sozialversicherung zu einer psychotherapeutischen Behandlung ist es möglich, ähnlich wie bei Wahlarztrechnungen, die bezahlte Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Sie benötigen dazu vor der 2. Sitzung eine bestätigte Untersuchung Ihres Arztes. Ab der 11. Sitzung ist eine Bewilligung der Sozialversicherung nötig.

Kosten

Sie erhalten mit Stand 01.03.2023 folgende Zuschüsse der Sozialversicherungen (Angaben ohne Gewähr):

ÖGK 31,50 €
BVAEB 42,50 €
SVS 45 €
KFA 45 €
KFL 64,48 € (Erwachsene) und 67,69 € (Kinder)
KFG 63 €
LKUF 54 €

Wirtschaftlich Schwache (WS): Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg und ÖGK- oder BVAEB-Versicherung: Wenn Sie Sozialunterstützung (Mindestsicherung) erhalten oder Ihr Einkommen so gering ist, dass es unter die Richtlinie für die Rezeptgebührenbefreiung fällt, werden die Kosten für die Psychotherapie zur Gänze aus Mitteln des Landes Salzburg finanziert.

Unterstützungsfond: ÖGK-Versicherte mit niedrigem Einkommen - egal, ob Sie die Kriterien für wirtschaftlich schwach (WS) erfüllen oder nicht - haben die Möglichkeit, beim Unterstützungsfond der ÖGK um Zuschuss (über den Kostenzuschuss von € 28,93 hinaus) anzusuchen.

In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und beschäftigen uns ab der ersten Stunde mit ihren Anliegen.

Ich möchte meinen KlientInnen die volle Aufmerksamkeit widmen können, halte die Termine zeitlich ein und ersuche darum, dass auch Sie pünktlich zu den Terminen erscheinen. Leider kann ich Ihnen in meiner Praxis keinen Warteraum anbieten.

Online Beratung und Online therapeutische Gespräche

Ich biete ihnen neben dem persönlichen Beratungs- oder Therapiegespräch auch die Möglichkeit eines online-Gesprächs über die sichere Plattform TheraPsy Connect an. Bitte sprechen Sie mich an, ich erkläre Ihnen sehr gerne diese Möglichkeit. 

Ich erlaube mir, Ihnen am Monatsende eine Honorarnote zu übermitteln, ich ersuche um Bezahlung binnen 14 Tagen per Erlagschein oder Netbanking. 

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können ersuche ich um Absage bis 24h vor dem Termin, andernfalls ersuche ich um Verständnis, dass ich mir vorbehalte, die vereinbarte Zeit in Rechnung zu stellen. Auch ich sage im Fall des Falles verlässlich bis zu 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin ab.