Das Honorar für eine Sitzung (50 Minuten) variiert je nach Setting und bewegt sich zwischen 100€ und 120€.
Für einen Zuschuss der Sozialversicherung zu einer psychotherapeutischen Behandlung ist es möglich, ähnlich wie bei Wahlarztrechnungen, die bezahlte Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Sie benötigen dazu vor der 2. Sitzung eine bestätigte Untersuchung Ihres Arztes. Ab der 11. Sitzung ist eine Bewilligung der Sozialversicherung nötig.